Durchgangsarzt

Mann schnürt seine Schnürsenkel zu.
Fachgebiet

Durchgangsarzt

Nach einem Arbeits -, Schul- oder Wegeunfall sollten Verletzte unbedingt einen Durchgangsarzt aufsuchen. Versicherungsträger sind für diese Verletzen die Berufsgenossenschaften und Gemeinde-Unfall-Versicherungen.

Als Unfallchirurg mit der Zusatzbezeichnung der speziellen Unfallchirurgie besitze ich die Zulassung zum durchgangsärztlichen Heilverfahren.

Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften kümmere ich mich um die optimale medizinische Betreuung der Versicherten und entscheide über die Durchführung einer allgemeinen oder besonderen Heilbehandlung. Bei komplizierten Verletzungen überweise ich in Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken oder andere geeignete Krankenhäuser.

Im Falle eines Arbeits -, Schul- oder Wegeunfalls besteht eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr (Tel.: 0441 777 08 737)